Beitragssatzung

− des Kreisverbandes der Jungen Liberalen Celle −

Stand vom: 12.07.2018

› PDF-Version zum Herunterladen ‹


§1 − Präambel

Gemäß §7 Abs. 3 der Satzung des Kreisverbandes der Jungen Liberalen Celle erlässt die Mitgliederversammlung hiermit folgende Beitragsordnung. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Umlagen. Der Beitrag wird in Euro ausgewiesen. Bei jeglichen Abstufungen gilt das zum 1. des Beitragserhebungsmonats erreichte Lebensalter.


§2 − Beitragshöhe

(1) Beitragsformen

1. Mitglieder bis einschließlich 17 Jahren

Mitglieder mit einem Alter von bis zu einschließlich 17 Jahren haben einen monatlichen Beitrag in Höhe von 2€ zu zahlen.

2. Mitglieder ab einschließlich 18 Jahren (Schüler, Studenten, Auszubildende)

Mitglieder mit einem Alter ab einschließlich 18 Jahren, welche zum Zeitpunkt der Beitragserhebung Schüler, Studenten oder Auszubildende sind, haben einen monatlichen Beitrag in Höhe von 3,50€ zu zahlen.

3. Mitglieder ab einschließlich 18 Jahren

Mitglieder mit einem Alter ab einschließlich 18 Jahren, welche nicht unter Abs. (2) fallen, haben einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5€ zu zahlen.

4. Ehren- und Fördermitglieder

Ehren- und Fördermitglieder gem. §2 Abs. 3 bzw. §2 Abs. 4 der Satzung des Kreisverbandes der Jungen Liberalen Celle haben keinen monatlichen Beitrag zu zahlen.

(2) Beantragung der ermäßigten Beitragsform

Zur Beantragung der ermäßigten Beitragsform für Mitglieder ab einschließlich 18 Jahren (Schüler, Studenten, Auszubildende) gem. Abs. 1 Pkt. 2 muss eine Begründung mit entsprechenden Unterlagen beim Kreisvorstand eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der ermäßigten Beitragsform gem. Abs. 1 Pkt. 2. Sollten diese Änderungen dem Kreisvorstand verspätet gemeldet werden, sodass es zu geringeren Beitragserhebungen kommt, so kann der Kreisvorstand eine nachträgliche Zahlung der ausgebliebene Zahlungen und eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 5€ veranlassen.

(3) Sonstige Beitragsermäßigungen

Für Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen besonderen Gründen Beitragsermäßigung wünschen, kann dies auf schriftlichen Antrag und nach Beschlussfassung des Vorstandes gewährt werden.


§3 − Art und Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge werden per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen oder sind per Überweisung zu entrichten. Ist die Beitragszahlung durch Überweisung gewünscht, so ist der Kreisvorstand darüber zu informieren. Geschieht dies nicht, wird automatisch das SEPA-Lastschriftverfahren verwendet. Die Einzugszeiträume sind vom 01.03.-10.03, 01.06.-10.06., 01.09.-10.09. und 01.12.-10.12. des laufenden Jahres. Die Monatsbeiträge werden kumulativ einmalig im Quartal erhoben. Bei Überweisungen außerhalb des Einzugszeitraums kann der Kreisvorstand eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von bis zu 5€ verlangen. Über jegliche Ausnahmen entscheidet der Vorstand.


§4 − Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht endet mit einer Beendigung der Mitgliedschaft gemäß Satzung §2 Abs. 5 der Satzung des Kreisverbandes der Jungen Liberalen Celle.


§5 − Änderungen

(1) Änderungsbeschlüsse

Änderungen dieser Beitragssatzung können nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.

(2) Inkrafttreten

Die Änderungen der Beiträge treten am 1.des Folgemonats in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde.


§6 − Inkrafttreten

Diese Beitragssatzung tritt nach Verabschiedung durch die Kreismitgliederversammlung am 06.08.2018 in Kraft.